Der Gemeinderat hat einen Beschluss zur Vergnügungssteuersatzung nach einer ausgiebigen und teilweise emotionalen Debatte zunächst vertagt. Die Automatenaufsteller Ralf Gürsch, Harald Spörl und Andreas Allgaier, die sich ebenfalls an der Debatte beteiligten, haben einen Antrag auf Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Schramberg gestellt, worin sie fordern, dass die Steuer nicht auf den Spieleinsatz, sondern auf den Gewinn erhoben werden solle. Der Gemeinderat will nun noch mehr Informationen einzuholen und das Problem in den Fraktionen intern beraten.
So wünschen die Automatenaufsteller, dass die Vergnügungssteuer-Satzung der Stadt Rottweil übernommen wird, da dort die Nettokasse mit zwölf Prozent besteuert würde. Die Verwaltung bestreitet dies jedoch damit, dass in Rottweil ein Steuersatz von 20 Prozent auf die Bruttokasse gelte.
In der Vorlage der Stadt heißt es, dass die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Schramberg einen Steuersatz von fünf Prozent auf den Spieleinsatz enthält, was erst kürzlich vom Verwaltungsgericht Freiburg bestätigt wurde.
Die Zulassung der Berufung beim VGH Mannheim wurde vom Kläger beantragt, jedoch steht eine Entscheidung noch aus.

Rechtsmäßigkeit der Besteuerungsgrundlage und Steuersatz sind bereits bestätigt

Bereits im Jahr 2009 wurde die Rechtmäßigkeit des Spieleinsatzes als Besteuerungsgrundlage und in 2011 auch der Steuersatz von fünf Prozent auf den Spieleinsatz bestätigt. Eine erdrosselnde Wirkung habe das Gericht nicht feststellen können, so Brigitta Springmann von der städtischen Finanzverwaltung. Die Stadtverwaltung hatte vorgeschlagen, den Antrag der Automatenaufsteller Gürsch, Spörl und Allgaier vom 18. März 2014 auf Änderung der Vergnügungssteuersatzung abzulehnen.
Ralf Gürsch stellte in der Sitzung fest, dass er in den 24 Jahren, die er die Spielothek “Glückspilz” betreibt, einen siebenstelligen Betrag an Steuern gezahlt habe. Die festgelegten fünf Prozent seien nicht mehr wirtschaftbar und bei diesem Steuersatz müssten die Spielhallen schließen. Außerdem findet Gürsch die Steuer ungerecht, da er Steuern für etwas bezahlen soll, dass er nicht erwirtschaftet habe.

Steuern dienen zur Eindämmung der Spielsucht

Die Steuer diene dazu, die Spielsucht einzudämmen und außerdem werde nicht der Automatenaufsteller sondern der Spieler besteuert. Der Automatenaufsteller führe die Steuer nur ab, so Oberbürgermeister Thomas Herzog. Der Gemeindetag arbeite an einer Mustersatzung, bei der die Konzentration ebenfalls auf dem Spieleinsatz bei der Besteuerung liege, berichtet Stadtkämmerer Rudi Huber.
Schramberg praktiziere eine Höchstbesteuerung ähnlich wie in Hamburg, beklagte Andreas Allgaier, der Betreiber einer Spielhalle an der alten Steige. Er habe im Jahr 2013 13.000 Euro verdient und 70.000 Euro Steuern gezahlt. Er müsse schließen und seine sechs Mitarbeiter entlassen, wenn die Stadt die Satzung nicht ändere.

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