Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erwartete noch vor einiger Zeit, eine wegweisende Entscheidung darüber, ob der deutsche Glücksspielstaatsvertrag mit dem europäischen Recht kompatibel ist. Aber dort ist derzeit auch kein Urteil zu erwarten, da Revision vor dem Bundesgerichtshof eingelegt und das Urteil zurückgenommen wurde.
Deutschland das Glücksspielmonopol
Man wartete eigentlich auf diese Entscheidung, denn diese währe wegweisend im Bezug auf das Glücksspielmonopol in Deutschland gewesen und hätte sogar einen Einfluss auf das deutsche Glücksspielrecht genommen. Digibet, ein Sportwetten und Casino Anbieter im Internet, der seit dem Jahr 2008 auch für die deutschen Kunden Glücksspiel anbietet, wurde von der staatlichen Lotteriegesellschaft des Bundeslandes Nordrhein-Westphalen verklagt. Denn die Lotteriegesellschaft war der Meinung, dass das Angebot von Digibet wettbewerbswidrig sei und forderte das Verbot des Angebotes. Die Lottogesellschaft, gewann sogar die erste Instanz vor Gericht, doch Digibet legte vor dem Bundesgerichtshof Revision ein.
Immer noch keine Grundsatzentscheidung
Der Internetvertrieb und die Werbung, wurde vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend liberalisiert und daraufhin, wurde das Verfahren vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe, an den Gerichtshof der Europäischen Union abgegeben. Digibet zog seine Revision zurück, was aber prompt von der Klägerin abgelehnt wurde, da ein einseitiges zurücknehmen einer Revision, nach deutschem Recht nicht möglich sei. Aber der BGH entschied das es in diesem Fall doch möglich sei, die Revision zurückzunehmen, da es bereits im Jahr 2012 eine mündliche Verhandlung gab. Deshalb wird man vergebens auf eine Grundsatzentscheidung, bezüglich der Kompatibilität desGlücksspielvertrages mit dem Europäischen Recht warten. Aber einen kleinen Lichtblick am Horizont gibt es derzeit noch, denn es soll noch ein ähnlicher Fall verhandelt werden.