Zu dem Ergebnis, dass das ganze Glücksspielgremium verfassungswidrig ist, kam jetzt der hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 16.10.15.
Derzeitige Glücksspiel Regulierung vor dem aus
Die jetzige Glücksspiel Regulierung steht vor dem aus, den der Beschluss vom hessischen Verwaltungsgerichtshof, kann nicht angefochten werden. Zwar unterliegt die Regulierung des Glücksspiels ordnungspolitisch den einzelnen Bundesländern, aber der Glücksspielmarkt beschränkt sich ja nicht auf das einzelne Bundesland. Aus diesem Grund, bedienen sich die einzelnen Bundesländer länderübergreifend beim sogenannten Glücksspielkollegium.
Der Glücksspielvertrag 2012 und sein Inhalt
Der Glücksspielvertrag, der im Jahr 2012 durch die einzelnen Bundesländer verabschiedet wurde, sieht folgende Regulierung vor. Die Bundesländer haben die Erlaubnis, über neue Glücksspielangebote zu entscheiden und müssen den Verbraucherschutz fördern, kontrollieren und überwachen. Des Weiteren, wurden noch diverse Aufgaben unter den verschiednen Bundesländern verteilt. Dabei darf Nordrhein-Westfalen darüber entscheiden, wer Werbung im Fernsehen und Internet für Lotterie und Sportwetten machen darf und das Bundesland Hessen, darf die Konzessionen für Sportwetten erteilen. Niedersachsen bekommt dabei die Rolle der Glücksspielaufsichtsbehörde zugeteilt und soll gegen Länderübergreifendes, illegales Glücksspiel vorgehen.
Das Verfahren wurde eingestellt
Durch den Beschluss des hessischen Verwaltungsgerichtshofes, wurde die Ausgabe der Konzessionen für Sportwetten vorerst gestoppt, da man davon ausgehen muss, das es Verfahrensfehler bei der Ausstellung der Konzessionen gab. Die Mehrheit der Länder, zumindest in Europa, verfügt über eine oberste Glücksspielbehörde, die ungefähr 100 Stellen bis Italien überwacht. Dann gibt es noch die sogenannte Glücksspiel Admission, die das Bindeglied zwischen Politik und Verbraucher darstellt und bei dieser war die deutsche Version weit weg von den Vorgaben.