Im Laufe der vergangenen Woche hat die EU-Kommission wieder gegen den deutschen Glücksspielstaatsvertrag geschossen. Dort ist man der Meinung, dass er in seiner derzeitigen Ausführung nicht mit europäischem Recht einhergeht und somit rechtswidrig ist. Besonders im Hinblick auf die strafrechtlichen Konsequenzen, mit denen nicht lizenzierte Betreiber zu rechnen haben und die in dem wenig transparenten Vergabeverfahren leer ausgegangen sind und keine Lizenz erhalten haben. Für Hans-Jörn Arp von der CDU-Fraktion in Schleswig-Holstein und Wolfgang Kubicki, Vorsitzender der FDP Fraktion in Schleswig-Holstein ist dies Grund genug, um erneut die Messer zu wetzen.
Über 20 lizenzierte Betreiber in Schleswig-Holstein
Kubicki und Arp hatten seinerzeit ein legalisiertes und gut reguliertes Online Glücksspiel in Schleswig-Holstein umgesetzt haben. Mit dem Machtwechsel in Schleswig-Holstein sollen nun auch die anderen 15 Bundesländer dem GSV beitreten, was praktisch jedoch gar nicht machbar ist, denn allein in Schleswig-Holstein gibt es bereits über 20 Unternehmen, die über eine gültige Lizenz verfügen. Für Kubicki und Arp ist dies natürlich eine Bestätigung ihres Handelns.
Gesetzgebung der Bundesländer hat Ramschniveau
Nach Auffassung von Arp bescheinigt die EU-Kommission den Bundesländern in Bezug auf die Sportwettengesetzgebung nur noch ein Ramschniveau. Erneut droht ein tiefer Fall und das damit verbundene Vertragsverletzungsverfahren. Aber auch Kubicki nimmt kein Blatt vor den Mund. Er erinnert daran, dass die von der Vorgängerregierung verabschiedeten Regelungen in Bezug auf das Glücksspiel von der EU-Kommission nicht beanstandet wurden. Die Lizenzen wurden langfristig vergeben und die Verfahren hätten sich bewährt. Für die Bundesländer wäre es das Einfachste, diese Gesetzgebung einfach zu übernehmen, sagte Kubicki. Seit dem Sommer 2012 gilt der Glücksspielvertrag, bis zum heutigen Tage hat jedoch kein einziges Unternehmen eine Lizenz erhalten. Zwar stehen 20 Gewinner für die Lizenzen schon fest, allerdings hatten einige Gerichte eine Aussetzung geschaffen, wodurch wieder alles in der Schwebe hängt.