Laut Gesetz muss niemand, der im Lotto gewinnt, einen Teil an das Finanzamt abführen. Allerdings gilt dies nur für die Gewinne, die aus Glücksspielen stammen. Geht es um Preisgelder, die beim Sport oder in der Wissenschaft vergeben werden, hält der Fiskus seine große Hand auf. Der Fokus des Finanzamtes liegt ganz besonders auf Spiele im Fernsehen, denn der Fiskus versucht immer häufiger, abzukassieren, wenn ein Glückspilz beim Pokern, den Sportwetten oder in einer Quizshow gewinnt.
Steuern sogar bei besonderen Auszeichnungen
Das Finanzamt macht noch nicht einmal vor ehrenhaften Preisen, die von der Wissenschaft vergeben werden, Halt. So musste ein Professor, der einen Lehrpreis im Wert von 10.000 Euro erhielt, zusätzliche Steuern entrichten. Diese Entscheidung wurde vom Finanzgericht in Hamburg entschieden. Dadurch, dass es in den letzten Jahren einen wahren Boom an Spielen im Fernsehen wie beispielsweise „Wer wird Millionär“ oder „Schlag den Raab“ gegeben hat, stieg natürlich auch das Interesse des Finanzamtes auf zusätzliche Steuereinnahmen. Wer also an einem solchen Spiel teilnehmen möchte, sollte sich vorab darüber informieren, ob es sich um einen potentiellen Gewinn handelt, der versteuert werden muss. Führt man trotz Steuerpflicht den entsprechenden Anteil nicht an das Finanzamt ab, kann es sogar sein, dass man sich strafbar macht. Ein zusätzlicher Orientierungspunkt wäre hierbei zu prüfen, ob es bei dem jeweiligen Spiele ausschließlich um den Glücksfaktor geht, wie beispielsweise beim Lotto.
Poker gehört nicht ausschließlich zum Glücksspiel
Poker befindet sich immer noch in einer Grauzone, denn obwohl es zu den Glücksspielen wie zum Beispiel Roulette oder Slots gehört, ist das Finanzamt dennoch der Ansicht, dass es beim Pokern nicht nur um Glück geht. Hier sollen vielmehr psychologische Fähigkeiten und Geschick eine Hauptrolle spielen. Eddy Scharf, der zu den bekanntesten Pokerspielern in Deutschland gehört, wurde dazu verurteilt, seine Gewinne zu versteuern. Aber auch in anderen Angelegenheit hat das Finanzgericht bereits zugunsten des Staates entschieden. Spiele, die im Fernsehen oder Radio angeboten werden, sind also hinsichtlich der Steuer mit Vorsicht zu genießen.